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Fotojournalist Gerhard Götz

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AGB

Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Alle fotografischen Aufnahmen sind nach dem Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9.9.1965 in der Art geschützt, dass das Urheberrecht beim Fotografen verbleibt und die Verwertungsrechte dem Auftraggeber nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zustehen (Negative verbleiben stets in meinem Eigentum).
  2. Bei Übergabe einer Auswahl von fotografischen Aufnahmen werden die Verwertungsrechte nur an den endgültig ausgewählten und erworbenen Aufnahmen übertragen. Die übrigen Aufnahmen bleiben mein Eigentum, sind sorgfältig zu verwahren und nach der Auswahl umgehend an mich zurückzugeben. Aufnahmen die zur Auswahl übergeben und binnen einem Monat nicht oder in beschädigtem Zustand zurückgegeben werden, stelle ich in Rechnung.
  3. Bei Nichteinhaltung des genannten Rückgabetermins wird eine Gebühr von 100.- Euro berechnet.
  4. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erwirbt der Besteller nur die Erlaubnis zur einmaligen Wiedergabe für eigene Werbezwecke:
    1. für unverkäufliche Druckerzeugnisse (Prospekte, Kataloge usw.) oder
    2. für Inserate und inserat ähnliche Publikationen.
    3. Jede anderweitige Wiedergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung (Klein- oder Großplakat, Display, Packungen, Kalender, auf Titelseiten, im Text oder Bildteil von verkäuflichen Druckerzeugnissen, Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Postkarten usw.) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung und entsprechender Honorierung.
  5. Bei Beschädigung oder Verlust der von uns gelieferten Bilder ist Schadenersatz zu leisten.
  6. Der Name des Fotografen ist bei jeder redaktionellen Wiedergabe anzugeben. Unterlassung erhöht das Honorar, ohne Schadensnachweis um mindestens 25% bei Nachweis um den Schadensbetrag.
  7. Fotos, auf denen Personen dargestellt sind, dürfen für werbliche Zwecke nur benutzt werden, wenn die Zustimmung der dargestellten Personen vorliegt.
    Eine unerlaubte Verwendung führt zu gesetzlichen Schadensersatzansprüchen und hat strafrechtliche Folgen.
  8. Zahlung hat, wenn nicht anderes vereinbart ist, bei Lieferung bzw. Erledigung des Auftrages nach Rechnungsstellung innerhalb einer Woche zu erfolgen. Zahlung ohne Abzug (Skonto). Wechsel und andere Ersatzleistungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber in Zahlung genommen. Kosten, die dabei entstehen, gehen zu Lasten des Käufers oder Bestellers. Verzugszinsen werden 31 Tage nach Fälligkeit in Rechnung gestellt.
  9. Diese Lieferbedingungen sind rechtsgültig.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schwandorf

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